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Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung für Vereine und Reiseveranstalter

Reiseveranstalter haften nach dem Reisevertragsrecht nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für die ihrer Kooperationspartner bzw. Erfüllungsgehilfen (z.B. Unterkunft und Beförderungsunternehmen).

Beispiel (Balkongeländer): Urteil

Wichtige Hinweise: auf Höhe der Selbstbeteiligungen und evtl. verschiedne Risikogruppen ist zu achten.

 

Reiseveranstalterhaftpflicht-Versicherung


Versicherungsumfang:

Versicherung gegen die Risiken von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen aufgrund vertraglicher Pflichten mit einer Reise

  • Personenschäden
  • Sachschäden

 

Die Reiseveranstalterhaftpflicht-Versicherung beinhalt die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des  Reiseveranstalters aus der Vorbereitung und der Durchführung  gegenüber den Reiseteilnehmern wegen Schadenereignissen, die während der
Reisen oder im Zusammenhang damit auftreten und die den Tod, der Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der
Reiseteilnehmer (Sachschaden) zur Folge haben. 

Versicherungsschutz beinhaltet:

  • die rechtliche Prüfung der geltend gemachten Schadenersatzansprüche sowie die Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Sollte es bei der Abwehr der Ansprüche zu einem Rechtsstreit kommen, so wird dieser vom Versicherer geführt, auch vor Gericht
  • und natürlich die Entschädigung der berechtigten Ansprüche. 

 

Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung

Der Versicherer gewährt dem Reiseveranstalter Versicherungsschutz für den Fall, dass er von den Reiseteilnehmern für Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzansprüche, die auf Handlungen oder Unterlassungen der Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen.

Versicherungsumfang

  • Reine Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und auch nicht aus solchen resultieren.
  • Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit 
  • fehlgeschlagene Aufwendungen der Reisenden, weil die Reise wegen Überbuchung nicht anegtreten werden kann oder die Reise aus vom Veranstalter zu vertretenden Umständen erheblich beinträchtigt wird oder ausfällt. 

 

Jugendhaus Düsseldorf:

Jugendhaus Düsseldorf

  • je Teilnehmer und Reise (Kirche) / je Teilnehmer und Reise Vereine oder GmbHs (Jugendreisen, Kulturaustausch u.ä.)
  • Vermögensschäden bis 50.000 Euro:
  • SB: 10%, min 25, max 500 Euro
  • 0,42 Euro / 0,55 Euro
  • Haftpflicht (Personen- bis 5 Mio, Sachschäden bis 0,5 Mio)
  • SB Sachschäden: 500 Euro
  • Selbstfahrer: 0,18 / 0,24
  • Flugreisen: 0,61 / 0,80
  • sonstige Reisen (z.B. Busreisen): 0,42 / 0,55
  • Mindestprämie je Jahr: 50 Euro

 

  

ARAG-Sport

ARAG Sport

  • Je Sicherungsschein: 0,61 Euro (incl. Reiseveranstalter-Haftpflicht)

 

 

Union Verdi / Ecclesia Versicherungen:

Union Verdi

  • je Teilnehmer und Reise
  • Vermögensschäden bis 75.000 Euro:
  • SB: 10%, min 25, max 500 Euro
  • 0,12 Euro für Tagesfahrten
  • 0,35 Euro für Mehrtagesfahrten
  • Mindestprämie im Jahr: 198,70 Euro
  • Haftpflicht (Personen- bis 5 Mio, Sachschäden bis 0,5 Mio)
  • Versicherungsleistung max 250.000 Euro je Person
  • Achtung: vergleichsweise geringe Höchstdeckung je Person
  • SB Sachschäden: 500 Euro
  • alle Reiseformen: 0,20 Euro

 

 

Außerdem u.a. folgende Makler / Anbieter: