Reiserücktrittskostenversicherung für Klassenfahrten und Gruppenreisen, Reiserücktrittsversicherung (RRV), Reiseabbruchversicherung (RAB)
Rücktritt vor der Reise: Reiserücktrittskostenversicherung, Reiserücktrittversicherung,
Abbruch der Reise: Reiseabbruchversicherung
Versicherungsumfang:
Übernahme der Stornokosten (Reiserücktritt) bei:
- Tod des versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern usw.
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum des Versicherten (z.B. durch Feuer), sofern der Schaden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Versicherten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.
- Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel zum Abfahrtsort der gebuchten Reise
Wichtige Hinweise:
- Selbstbeteiligung von 20%
- Ausschluß der SB bei einigen Versicherungen
- bei selbstorganisierten Reisen mit hohen fixen Kosten (z.B. Busreisen) und keinen pauschalen Stornogebühren ist auf eine Versicherung ohne Tagesstaffeln (z.B.: bis 30 Tage 20%, bis 15 Tage 40 %, ...) zu achten
Gruppenversicherungen: Vergleich der Leistungen und Prämien